top of page

AGB

​Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coaching

– Margit Köhler –

§ 1 Geltungsbereich

(1)       Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen mir und dem Coachee für Coaching und Beratung.

(2)       Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.

(3)       Künftige Änderungen zu dem Vertrag sind möglichst in Textform abzufassen.

§ 2 Anmeldung/ Vertragsschluss

(1)       Der Coaching-Vertrag kommt mit Margit Köhler, Grünaustrasse 15, 63457 Hanau

(2)       Der Vertrag kommt durch Fernkommunikationsmittel, auf meiner Website oder in sonstiger Weise zustande.

(3)       Der Coachee kann auf meiner Website ein Vorgespräch vereinbaren. Auf dieser Basis erstelle ich dem Coachee ein Coaching Angebot unter genauer Mitteilung des Coaching-Inhaltes, des Coaching Umfangs und des Coaching Preises. Dieses Angebot versende ich mit den AGB an den Coachee, mit der Annahme durch den Coachee in Textform oder mündlich kommt der Coachingvertrag zustande.

(4)       Die Vertragssprache ist deutsch.

(5)       Ein schriftlicher Vertrag wird von mir aufbewahrt und gespeichert, ein Vertrag kann aber auch mündlich geschlossen werden. Verträge auf meiner Website werden von mir nicht gespeichert.

(6)       Ich bin berechtigt, von dem Vertrag zur Abhaltung von Coaching-Sitzungen zurückzutreten, wenn in der Person des Coachee ein wichtiger Grund für die Verweigerung der Teilnahme besteht.

§ 3 Zahlung/ Verzug

(1)       Der Coachee hat für das Coaching die vertraglich vereinbarte Vergütung zu zahlen. Ist eine solche nicht bestimmt, gilt der von mir genannte Stundensatz, ersatzweise die ortsübliche, angemessene Vergütung. Der Coachee ist zur Vorkasse verpflichtet, soweit nicht ein anderes in dem Angebot bestimmt ist oder dem Coachee eine Ratenzahlung eingeräumt wurde.

(2)       Sofern der Coachee mit der Zahlung in Verzug ist, ist er verpflichtet, für jede (weitere) Mahnung pauschal € 1,50 für Aufwendungen zu erstatten. Es bleibt dem Coachee jedoch nachgelassen, nachzuweisen, dass mir kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Unberührt bleibt meine Möglichkeit, die weiteren gesetzlichen Ansprüche aus Verzug geltend zu machen.

(3)       Ist Vorkasse vereinbart, bin ich berechtigt, vor Durchführung des Coachings die Entrichtung der Vergütung durch den Coachee zu überprüfen und mir gegebenenfalls einen Nachweis über die erfolgreiche Zahlung an mich vorlegen zu lassen. Sofern der Coachee diesen Nachweis nicht erbringt, kann ich dem Coachee die Teilnahme an dem Coaching verweigern.

§ 4 Coaching-Inhalt und -ort

(1)       Die Abbildung und Beschreibung des Coachings und eines eventuellen Coachingortes im Internet von mir dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.

(2)       Ich bin berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf des Coachings aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Coaching-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Coaching-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Coachee zumutbar ist.

(3)       Ich bin berechtigt, Ort und Zeit des angekündigten Coachings zu ändern, sofern die Änderung dem Coachee rechtzeitig mitgeteilt und für diesen zumutbar ist.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Coachee

(1)       Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen.

(2)       Der Coachee ist zur Abnahme des Coachings oder Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet.

(3)       Der Coachee ist während des Coachings in vollem Umfang selbst verantwortlich für seine körperliche und geistige Gesundheit.

(4)       Der Coachee erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen des Coachings von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.

§ 6 Ausfall des Coachings

(1)       Ich bin berechtigt, die Durchführung des Coachings abzusagen, sofern bei mir oder einem dritten, von mir eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die mich ohne eigenes Verschulden daran hindert, das Coaching zum vereinbarten Termin abzuhalten.

(2)       Ich bin verpflichtet, eine eventuelle Absage dem Coachee möglichst zeitnah mitzuteilen.

(3)       Im Falle einer Absage nach Absatz 1 steht dem Coachee ein Anspruch auf Schadensersatz nicht zu.

(4)       Im Falle einer Absage werde ich dem Coachee gegebenenfalls einen Ersatztermin anbieten. Kommt hierüber eine Einigung nicht zu Stande, werde ich dem Coachee eine bereits gezahlte Coaching-Vergütung erstatten.

(5)       Die Erstattung umfasst lediglich den bei mir tatsächlich eingegangen Betrag, also abzüglich der Kosten und Gebühren, die bei dem vom Coachee gewählten Zahlungsweg angefallen sind. Der Coachee kann diese Kostenbelastung verringern oder vermeiden, indem er einen möglichst kostengünstigen Zahlungsweg wählt.

§ 7 Verhinderung des Coachee

(1)       Tritt der Coachee von dem Coaching zurück oder verweigert aus anderem Grund die Teilnahme, hat der Coachee die Coachingvergütung zu entrichten. Ich muss mir jedoch anrechnen lassen, was ich an Aufwendungen durch die Nichtteilnahme des Coachee erspart und durch eine anderweitige Verwendung meiner Dienste erworben oder böswillig nicht erworben habe.

(2)       Einen Ersatz-Coachee anzunehmen, bin ich grundsätzlich nicht verpflichtet, auch wenn mir der Coachee für ein ausgefallenes Coaching einen Ersatz benennt. Ist der Ersatz-Coachee rechtzeitig gestellt und mir zumutbar, entfällt jedoch die Vergütung nach Abs. 1.

§ 8 Widerruf

(1)       Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht ein Widerrufsrecht zu, wenn der Vertag im Fernabsatz (Verträge bei nicht gleichzeitiger Anwesenheit von mir und dem Verbraucher) geschlossen wurde. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir Margit Köhler, Grünaustrasse 15, 63457 Hanau, Tel.: +49 (176) 47974872, E-Mail: margit.koehler@gmx.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mir von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

      – An Margit Köhler, Grünaustrasse 15, 63457 Hanau, Tel.: +49 (176) 47974872,
E-Mail:margit.koehler@gmx.de , 

      – Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: Coaching

      – Bestellt am (*)/erhalten am (*)

      – Name des/der Verbraucher(s)

      – Anschrift des/der Verbraucher(s)

     – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

     – Datum

            (*) Unzutreffendes streichen.

§ 9 Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte, Aufnahmen

(1)       Sämtliche Coachingunterlagen von mir sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte von mir auf meiner Webseite, Vorträge, Präsentationen, Skripte und sonstige Coachingunterlagen. Der Coachee ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.

(2)       Der Coachee ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis von mir Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von dem Coaching zu machen.

(3)       Ich werde den Coachee befragen, ob die Coaching-Sitzungen zu ausschließlich internen Zwecken aufgezeichnet werden können. Der Coachee ist frei, ob er sein Einverständnis erklärt.

§ 10 Vertraulichkeit

(1)       Ich verpflichtete mich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Coachee auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

(2)       Ich verpflichtete mich, die zum Zwecke des Coachings überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

§ 11 Haftung

(1)       Coaching ist die individuelle Erarbeitung von Methoden, Verhaltensweisen und Einstellungen und daher immer in erheblichem Maße von der Mitarbeit des Coachee abhängig. Einen bestimmten Erfolg des Coachings kann ich nicht garantieren.

(2)       Die Stellungnahmen und Empfehlungen von mir bereiten die unternehmerische oder persönliche Entscheidung des Coachee nur vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.

(3)       Dem Coachee stehen die gesetzlichen Rechte zu.

§ 12 Mediation

(1)       Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen mir und dem Coachee, sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberührt bleibt die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Keine Streitigkeit im Sinne dieses Paragrafen ist die schlichte Nichtzahlung der Coachingvergütung ohne Angabe von Gründen.

(2)       Beantragt eine Partei eine Mediation bei der anderen Partei, sind beide Parteien verpflichtet, sich innerhalb von acht Tagen auf einen Mediator zu einigen. Kommt diese Einigung nicht fristgerecht zustande, ist ein anwaltlicher Mediator – wobei primär solche Mediatoren gewählt werden sollen, die eine Mediation anbieten – bindend für die Parteien auf Antrag einer der Parteien von dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer oder einem Vertreter am Sitz der Auftragnehmerin zu bestimmen. Dies ist auch der Ort der Mediation, sofern das Kammerpräsidium keinen Vorschlag für eine Mediation macht.  Die Mediationssprache ist Deutsch, es sei denn, alle Beteiligten einigen sich auf eine andere Sprache.

(3)       Der Rechtsweg (oder ein alternativ vereinbartes Schiedsverfahren, soweit zutreffend) ist erst zulässig, wenn die Mediation gescheitert ist, weil (a) die Parteien einvernehmlich die Mediation für beendet erklären, (b) nach der ersten Mediationssitzung weitere Verhandlungen von einer Partei verweigert werden, (c) der Mediator die Mediation für gescheitert erklärt oder (d) eine Einigung nicht binnen 3 Monaten nach Beginn der ersten Mediationssitzung zustande kommt, soweit die Parteien die Frist nicht einvernehmlich verlängern.

(4)       Die Kosten einer erfolglosen Mediation sind von den Parteien gegenüber dem Mediator intern hälftig zu tragen. Ungeachtet dieser Regelung im Verhältnis zum Mediator bleibt es den Parteien unbenommen, diese Kosten und die einer eventuell begleitenden Rechtsberatung als Rechtsverfolgungskosten in einem anschließenden Verfahren erstattet zu verlangen, es gilt dann die jeweilige Streitentscheidung. Kommt eine Einigung zustande, gilt die dabei vereinbarte Kostenregelung.

bottom of page